Foto- und Medienprofis müssen bei der Verwendung von Bildmaterial eine Reihe von Rechten beachten, unter anderem:
- das Urheberrecht des Fotografen,
- das Urheberrecht anderer, etwa von Künstlern oder Architekten,
- Nutzungsrechte und Verwertungsrechte,
- das Recht am eigenen Bild: Persönlichkeitsrechte direkt oder indirekt abgebildeter Personen oder auch
- das Hausrecht bei Innenaufnahmen.
Selbst Amateurfotografen müssen diese Rechte beachten, wenn sie ihre Bilder zum Beispiel über Foto-Communities im Internet veröffentlichen.
Bei Journalisten besonders gefragt sind Bilder, die sie nutzen können, ohne ein Bildhonorar zahlen zu müssen. In diesem Fall sollte ich einen klärenden Hinweis zur Verwendung meines Bildmaterials geben - zum Beispiel: „Die Verwendung des Bildmaterials zur Pressemitteilung ist bei Nennung der Quelle vergütungsfrei gestattet. Das Bildmaterial darf nur in Zusammenhang mit dem Inhalt dieser Pressemitteilung verwendet werden.“
Bilder manipulieren – erlaubt?
Ein schwieriges Thema – rechtlich wie ethisch – ist das der Bildbearbeitung oder -manipulation. Zeigt das Bild noch die ursprünglich aufgenommene Ansicht, oder wurde es verändert? Seit Einführung der digitalen Fotografie haben sich Möglichkeiten zur Bildbearbeitung und –manipulation noch vermehrt. Doch obwohl es immer wieder Beispiele für das Gegenteil gibt, sollte man Bildmanipulation zumindest kenntlich machen.